LG Aurich: Vogel­warner unter­liegt vor Gericht

28.08.2011

Im ostfriesischen "Gänsekrieg" ist ein Vogelschützer vor Gericht erneut gegen Jäger gescheitert. Das LG Aurich wies seine Berufung gegen eine Geldstrafe wegen Jagdstörung am Freitag zurück. Der Mann hatte mit einem Signalhorn getrötet, während die Jäger unterwegs waren.

Das Landgericht (LG) Aurich wies seine Berufung gegen eine einstweilige Verfügung von Jägern und eine Geldstrafe von 2.000 Euro zurück.

Damit darf der 63-Jährige im Petkumer Deichvorland bei Emden künftig nichts unternehmen, was die Jagd stören könnte. Der Vogelschützer hatte zugegeben, während der Jagd mit einem Signalhorn getrötet zu haben.

Die Jagd in dem EU-Vogelschutzgebiet ist legal, aber hoch umstritten. Naturschützer sehen die Gefahr, dass bei Schüssen auf Gruppen von Wildgänsen auch geschützte Arten getroffen werden könnten.

"Er hat das Recht in die eigenen Hände genommen", begründete Gerichtssprecher Jürgen Rohlfs die Entscheidung. Die 1. Zivilkammer habe nicht darüber zu entscheiden gehabt, ob die Jagd ordentlich abgelaufen sei. Dies sei Sache der Jagdaufsicht. Vertreter der Jäger äußerten sich nicht zu der Gerichtsentscheidung.

Der Vogelschützer hatte sich darauf berufen, dass er die Jagd nicht gestört haben konnte, da sich die Jäger nicht korrekt verhalten hätten. So hätten diese keinen Jagdhund dabei gehabt, der angeschossene Gänse aus dem Wasser holen müsse. Daneben habe ein Jäger über eine Deichkuppe geschossen und damit Sicherheitsregeln verletzt. Das Tröten mit dem Nebelhorn sei daher Selbstschutz gewesen, rechtfertigte der Gänseschützer sein Vorgehen.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Aurich: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4132 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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