NRW beschließt neues Bestattungsgesetz: Weg frei für muslimische Friedhöfe

03.07.2014

In Nordrhein-Westfalen dürfen künftig muslimische Friedhöfe errichtet werden. Der Landtag hat am Mittwoch ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, mit dem auch die Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit verboten wird.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Damit wird es künftig möglich, muslimische Friedhöfe zu errichten. Außerdem dürfen Grabsteine, die mit Hilfe von Kinderarbeit entstanden sind, nicht verwendet werden. Das Kabinett hatte das Gesetz bereits vor einem Jahr beschlossen.

Zwar gebe es in einigen Städten auf kommunalen Friedhöfen Grabfelder ausschließlich für Muslime. Das reiche aber nicht, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Das Gesetz wolle angesichts von rund 1,3 Millionen Muslimen in NRW eine ortsnahe Bestattung nach eigenen Bestattungsriten erleichtern.

Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft, die Regelung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit aber erst im Mai 2015, weil noch ein Verfahren zur Zertifizierung der Grabsteine geschaffen werden muss. Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen dann nur noch mit dem Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.

Neuerungen gebe es zudem bei der Leichenschau, sagte Steffens. Da immer wieder Kritik an der Qualität der ärztliche Leichenschau erhoben werde, starte das Land in Modellregionen eine wissenschaftliche Überprüfung.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NRW beschließt neues Bestattungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12432 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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