Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten: Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden.
Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (LAG) lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab (Beschl. v. 03.09.2021, Az. 16 SaGa 1046/21).
Der bundesweite Ausstand der Lokomotivführer im Personenverkehr hatte am Donnerstag um 2.00 Uhr begonnen. Mit dem auf mehr als fünf Tage angesetzten Streik in der laufenden Tarifrunde bei der Bahn will die GDL ihren Forderungen nach insgesamt 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie einer Corona-Prämie von 600 Euro mehr Nachdruck verleihen. Die Bahn scheiterte bereits am Donnerstag in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Antrag, den Streik zu stoppen. Nun ist sie auch in zweiter Instanz vor dem LAG erfolglos geblieben.
Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts muss diese Klausel zwar leerlaufen, sie mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Kammer prüfte dabei auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten.
cp/LTO-Redaktion/dpa
LAG zum GDL-Streik: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45917 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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