In einem Prozess um Mobbing im Krankenhaus hat das LAG am Donnerstag die Klage eines Chirurgen zurückgewiesen. Der 61-Jährige Oberarzt hatte behauptet, zahlreiche Mobbing-Attacken seines Chefs hätten ihn psychisch krank und arbeitsunfähig gemacht.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hielt die Vorwürfe gegen den Chefarzt nicht für erwiesen und bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund. Die Würde des Oberarztes sei nicht verletzt worden. Er sei in seinem Umfeld nicht angefeindet oder erniedrigt worden. (Urt. v. 19.01.2012, Az. 11 Sa 722/10).
Der klagende Oberarzt hatte sich vor zehn Jahren erfolglos um eine Chefarzt-Stelle beworben, die sein Konkurrent dann bekommen hatte. Daraufhin habe er ihn als Vorgesetzten nicht akzeptieren können, sagte der beklagte Chefarzt vor Gericht aus. Es habe Streit gegeben. Zehn Mitarbeiter der Neurochirurgischen Klinik in Lünen bestätigten aus ihrer Erinnerung heraus, dass es sich um normale Konflikte am Arbeitsplatz gehandelt habe.
Der klagende Chirurg hatte eine halbe Million Euro Schadenersatz gefordert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LAG Hamm zu Mobbingvorwürfen: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5351 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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