Die fristlose Kündigung eines Jugendamtsleiters im Kreis Viersen nach sexistischen Äußerungen ist bestätigt worden. Nach der Beweisaufnahme am Donnerstag war das LAG überzeugt, dass der Kläger durch sexuell grenzüberschreitende Äußerungen seine Pflichten als Behördenleiter erheblich verletzt habe.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte als Zeugen mehrere Mitarbeiter und Pädagogen des Kreisjugendamtes gehört. Sie hatten übereinstimmend ausgesagt, dass sich der damalige Vorgesetzte bei verschiedenen Gelegenheiten in ihrer Anwesenheit abschätzig und sexistisch über Kolleginnen und eine 16-jährige Klientin geäußert habe.
Die fristlose Kündigung vom Januar 2011 sei wirksam. Wegen der Gesamtheit aller bewiesenen Äußerungen sei eine vorherige Abmahnung nicht nötig gewesen (Urt. v. 08.03.2012, Az. 5 Sa 684/11).
In der Vorinstanz hatte das Arbeitsgericht in Krefeld noch die Kündigung für unwirksam erklärt und dem Mann fast 44.000 Euro Abfindung zugesprochen. Der Arbeitgeber beharrte jedoch auf der fristlosen Kündigung nach zweijähriger Tätigkeit: Der Mann sei charakterlich für das Amt ungeeignet. Zuvor hatte der 46-Jährige bei einem anderen Jugendamt am Niederrhein gearbeitet. "Wir wären durch alle Instanzen gegangen", bekräftigte der Sprecher des Kreises Viersen, Axel Küppers.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LAG Düsseldorf zu sexistischen Äußerungen: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5749 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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