LAG Berlin-Brandenburg: Hau­s­an­ge­s­tellte kann nicht gegen Dip­lo­maten klagen

09.11.2011

Diplomaten dürfen in Deutschland weiterhin nicht verklagt werden - unabhängig davon, welcher Taten sie beschuldigt werden. Das LAG hat am Mittwoch die Klage einer Hausangestellten gegen ihren Arbeitgeber, einen saudischen Diplomaten, abgewiesen. Die Indonesierin hatte angegeben, der Mann und seine Familie hätten sie anderthalb Jahre lang ausgebeutet und misshandelt.

Die Immunität von Diplomaten ist im Wiener Übereinkommen von 1961 geregelt. Dieses Übereinkommen sei höher zu werten als mögliche Rechtsverletzungen gegen Einzelne, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG). Es bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, ließ jedoch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu.

Bereits Gerichtsverfahren verletzt Immunität

"Man kann nicht ein bisschen Immunität gewähren", sagte Richter Martin Dreßler. "Wer da die Axt anlegt, legt auch die Axt an die diplomatischen Beziehungen." An der Sicherung der diplomatischen Beziehungen Deutschlands bestehe ein "überragendes Gemeinwohlinteresse". Allein schon das Gerichtsverfahren, das zur Klärung der Vorwürfe nötig sei, stelle eine Verletzung der Immunität dar. Es sei dem Beschuldigten daher nicht zuzumuten, sich darauf einzulassen.

Die Hausangestellte hatte nach eigenen Angaben von April 2009 bis Oktober 2010 fast rund um die Uhr für den Diplomaten und seine Familie arbeiten müssen. Sie sei beschimpft und geschlagen worden. Den vereinbarten Lohn habe sie nicht erhalten. Mit fremder Hilfe sei ihr die Flucht gelungen.

Sie wandte sich an die Beratungsstelle Ban Ying in Berlin. Die Mitarbeiterinnen unterstützten sie. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hält ihre Geschichte für glaubwürdig. Um zu klären, wie Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung ein Rechtsweg in Deutschland eröffnet werden kann, finanzierte das Institut die Klage. Die Frau ist inzwischen wieder in ihrem Heimatland.

"Ihr steht kein Weg offen"

Die Organisation kündigte an, in Revision zu gehen und notfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Menschenrechtsinstituts, bedauerte die Klageabweisung des LAG.

Frauen wie die Indonesierin könnten nirgendwo ihre Ansprüche geltend machen. Die Fälle gebe es immer wieder. Zwar stehe den Opfern offiziell der Klageweg im Heimatland des Diplomaten zu. Sie halte es aber für unrealistisch, dass eine ausländische Frau in Saudi-Arabien erfolgreich vor Gericht ziehen könne. "Ihr steht kein Weg offen", sagte Rabe.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4761 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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