Wie im April angekündigt haben CDU und FDP Klage gegen das Hochschulgesetz am Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht. Es geht um die Gesetzgebungskompetenz einer bestimmten Regelung.
Der Prozessbevollmächtigte Matthias Ruffert, Jura-Professor an der Humboldt-Universität (HU), brachte am Mittwoch im Namen der beiden Fraktionen die sogenannte Normenkontrollklage ein, wie ein Sprecher der Berliner CDU-Fraktion mitteilte. CDU und FDP hatten bereits Anfang April angekündigt, gegen das Hochschulgesetz vor den Berliner Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Das Gesetz sieht in dem vor allem umstrittenen § 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine mögliche unbefristete Anschlussbeschäftigung vereinbart werden müsse. Aus Sicht der CDU und FDP hatte das Land Berlin gar nicht die gesetzgeberische Kompetenz, solche Regelungen zu beschließen.
In der vergangenen Woche hatte der Senat angekündigt, die Regelung noch einmal ändern zu wollen. Die Überarbeitung des Gesetzes soll nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung die Vorgaben dazu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern.
Die Humboldt-Universität (HU) hatte Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und sich auf ein von Ruffert veröffentlichtes Gutachten berufen. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.
dpa/cp/LTO-Redaktion
CDU und FDP ziehen vor Berliner VerfGH: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48340 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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