Die bisherigen Klimaschutz-Maßnahmen der Bundesregierung reichen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht aus. Nun soll ein Gericht die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung auf die Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft verklagt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen aus Sicht der Umweltaktivisten nicht aus, um die Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase in den einzelnen Bereichen einzuhalten. Ziel der Klage sei es, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, ein wirkungsvolles Programm aufzulegen, das die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Das sei bislang nicht geschehen.
Die DUH reichte die Klageschrift nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Dienstag, 9. März, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Rechtlich vertreten wird die Bundesregierung, gegen die sich die Klage richtet, durch das Bundesumweltministerium. Das Ministerium teilte am Nachmittag mit, dasss ihm die Klage derzeit noch nicht vorliege. Zu laufenden Verfahren beziehe man "öffentlich keine Stellung", sagte eine Sprecherin.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte das Gericht am Donnerstag den Eingang der Klage. Zum weiteren Verfahren äußerte sich das OVG nicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Einzelsektor Verkehr verklagt. Über die Klage ist noch nicht entschieden.
Die jetzige Klage der DUH geht nur wenige Tage vor der Veröffentlichung neuer Klimaschutz-Daten ein. Das Umweltbundesamt stellt in der kommenden Woche seinen Bericht zu den sektorspezifischen Emissionen für das Jahr 2020 vor. Die Umwelthilfe geht davon aus, dass die Ergebnisse durch pandemiebedingte Effekte verzerrt werden. Sie befürchtet auch, dass die Bundesregierung versuchen könnte, eingesparte Emissionen in einem Sektor als Ausgleich für zu hohe Emissionen, etwa im Verkehr und in der Landwirtschaft, anzuerkennen. Diese Art von Verlagerung müsse verhindert werden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Klage vor dem OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44477 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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