Die Leipziger Richter haben am Dienstag die Klagen von Anliegern der U-Bahnhofbaustelle Unter den Linden/Friedrichstraße gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin abgewiesen, die auf zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Baulärm sowie einen umfassenden finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigungen durch die Baustelle gerichtet waren. Jedenfalls nach Nachbesserung reichten die Maßnahmen.
Das im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene und in der mündlichen Verhandlung ergänzte Schutz- und Entschädigungskonzept genüge den rechtlichen Anforderungen, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Behörde habe die Beeinträchtigungen der Klägerinnen durch die Baustelle, insbesondere durch den Baulärm, fehlerfrei abgewogen und der Vorhabenträgerin, den Berliner Verkehrsbetrieben, umfangreiche Schutzmaßnahmen auferlegt. Auch die Kriterien für die Bemessung der Entschädigung, die den Klägerinnen dem Grunde nach bereits zugesprochen ist, seien nicht zu beanstanden (Urt. v. 10.07.2012, Az. 7 A 11.11, 12.11 u. 24.11).
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft den Lückenschluss der U-Bahnlinie U5 zwischen den U-Bahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden drei U-Bahnhöfe errichtet.
Geklagt haben die Eigentümer beziehungsweise Betreiber von Hotel-, Büro-, Geschäfts- und Wohngebäuden, die an die Bahnhofsbaustelle Unter den Linden/Friedrichstraße angrenzen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält ein Schutz- und Entschädigungskonzept, um die Beeinträchtigungen der Anlieger durch Baulärm, Staub und Erschütterungen zu bewältigen.
Ergänzte Schutzmaßnahmen reichen aus
Die Klägerinnen forderten zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen. So etwa die Errichtung von Lärmschutzwänden, die Einhausung der Baustelle und Kostenerstattung für Schallschutzfenster. Weiterhin verlangten sie weitergehende Entschädigungen für Ertragseinbußen und Mietausfälle während der Bauzeit.
In der mündlichen Verhandlung am 28. Juni 2012 hat das beklagte Land Berlin den Planfeststellungsbeschluss auf Vorschlag des Gerichts zu Gunsten der Klägerinnen geändert und ergänzt.
Das BVerwG hat die weitergehenden Klagen nun als unbegründet angesehen.
tko/LTO-Redaktion
BVerwG zum U-Bahnbau in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6577 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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