Bundeskabinett beschließt Verordnung zu Lärmschutz: Public Vie­wing bis in die Nacht

20.03.2024

Zusammen Fußball schauen bis in die späten Abendstunden – das soll während der EM im Sommer nicht an Lärmschutzvorschriften scheitern. Deshalb hat das Bundeskabinett eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Weg für späte Live-Übertragungen der Spiele der Fußballeuropameisterschaft (EM) der Männer geebnet: Nach der am Mitwoch beschlossenen Public-Viewing-Verordnung sollen die zuständigen Behörden der Kommunen den eigentlich geltenden Lärmschutz für Übertragungen der EM-Spiele lockern können.

Etwa die Hälfte der Spiele des Turniers beginnen erst um 21 Uhr und dauern bis in die Nachtzeit. Deshalb müssten sich die Veranstalter:innen an strenge Lärmschutzgrenzwerte halten. Nach § 2 der Verordnung sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben während der EM-Spiele bestehende Ruhezeiten aufzuheben oder den Beginn der Nachtzeit hinauszuschieben damit auch zu später Stunde Public-Viewing-Veranstaltungen möglich sind.

Die Verordnung bewirkt allerdings nicht, dass während der EM automatisch Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften bestehen. Die zuständigen Behörden sollen vielmehr zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. "Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden", schreibt das Ministerium in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung.

"Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann", sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke laut der Pressemitteilung des Ministeriums.

Die Ausnahmeregelung soll während der gesamten Fußball-EM 2024 vom 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli gelten. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Bei vergangenen Fußball-Welt- und Europameisterschaften beispielsweise im Jahr 2006 oder 2016 gab es vergleichbare Verordnungen.

hes/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Bundeskabinett beschließt Verordnung zu Lärmschutz: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54159 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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