Ein Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg bleibt auf seinem Schaden durch den Tod von 48 Zuchtfalken sitzen. Nach einem Urteil des 4. Zivilsenats des OLG Celle vom Mittwoch kann er seinen Schaden nicht von dem Betreiber einer benachbarten Pilzzuchtfarm ersetzt verlangen.
Sowohl dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht (OLG) fehlte es an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang. Es lasse sich nicht beweisen, dass von der Pilzzuchtfarm stammende Pilzsporen zum Tod der Falken geführt hätten. Die von beiden Gerichten angehörte Sachverständige für Tiermedizin, welche die Kadaver zur Feststellung der Todesursache untersucht hatte, führte aus, dass wissenschaftlich nicht bewiesen werden könne, dass die Erkrankung und der Tod der Falken auf den Kontakt der Tiere mit Pilzsporen zurückzuführen sei. Auch nicht durch Pilzsporen ausgelöste Krankheiten könnten zum Tod der Tiere geführt haben (Urteil v. 18. Juli 2012, Az. 4 U 122/10).
Der Falkenzüchter hatte den Betreiber der auf dem Nachbargrundstück angesiedelten Pilzzuchtfarm sowie die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von gut 3 Millionen Euro verklagt, weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schimmelpilzsporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und Tod der empfindlichen Tiere geführt.
Dem folgten die Richter nicht.
tko/LTO-Redaktion
OLG Celle zu 3-Millionen-Klage: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6651 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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