Der Vorstandschef des Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München, Karl-Heinz Rummenigge, akzeptierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landshut einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen. Er hatte am Münchner Flughafen zwei Luxusuhren nicht ordnungsgemäß verzollt.
Zur genauen Höhe der Geldstrafe wollte sich die Staatsanwaltschaft Landshut auf Nachfrage nicht äußern. Unter anderen berichtet tagesschau.de unter Berufung auf "Medienberichte", die Geldstrafe liege bei rund 250.000 Euro.
Rummenigge war Anfang des Jahres am Münchner Flughafen vom Zoll mit zwei Luxus-Uhren im Handgepäck abgefangen worden, als er den Ausgang "Nichts zu verzollen" gewählt hatte. Da die von Rummenigge akzeptierte Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt, wird diese auch in sein Führungszeugnis aufgenommen (Az. 44 Js 13569/13).
mbr/LTO-Redaktion
Unverzollte Luxus-Uhren im Handgepäck: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10002 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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