Die Bundesregierung will die Verbriefung von Krediten und den Handel mit verbrieften Krediten erschweren. Dazu hat sie jetzt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vorgelegt. Gleichzeitig ist eine Verschärfung der Eigenkapitalbestimmungen für Banken vorgesehen.
Die Schwachpunkte vieler Kreditinstitute auf der Refinanzierungsseite hat die Regierungskoalition zu einer gesetzlichen Verschärfung im Umgang mit Kreditverbriefungen veranlasst. Der von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf will verhindern, dass aus Krediten zweifelhafter Bonität Finanztitel höchster Güte kreiert und auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden. Diese in der Vergangenheit gängige Praxis habe Risiken verschleiert und sei für die enormen Liquiditätsschieflagen zahlreicher Banken verantwortlich, begründet die Koalition den Vorstoß.
Gerade in den USA hatten Banken ihre Portfolio mit Finanztiteln aus dem Immobiliensegment überladen, hinter denen sich in exorbitant hoher Zahl faule Kredite an Privathaushalte verbargen. Die daraus resultierenden Wertberichtigungen trugen zum Zusammenbruch mancher Finanzinstitute bei.
Im Gesetzentwurf vorgesehen ist weiterhin, dem Urheber der Verbriefung eine 10-prozentige Anteilseignung aufzuerlegen (Selbstbehalt). Um der Finanzbranche keine Nachteile zuzufügen, soll im ersten Schritt mit fünf Prozent begonnen und nach zwei Jahren diese Quote auf 10 Prozent erhöht werden.
Unionspolitiker werteten die Novellierung als "Paradigmenwechsel", da die Regelungen nunmehr beim Investor solcher Verbriefungen ansetzten und nicht mehr beim Urheber. Somit könnten Banken zukünftig nicht wie früher behaupten, in Unkenntis des Portfolio-Backgrounds gehandelt zu haben.
Die SPD-Fraktion, die sich bei der Abstimmung ihrer Stimme enthielt, begrüßte im Grundsatz den Entwurf, monierte jedoch das Vorgehen hinsichtlich des Selbstbehalts. Nicht nachvollziehbar sei, warum eine Zweistufen-Regelung festgesetzt werde, wenn die Koalition zehn Prozent Beteiligung wolle. Die SPD-Fraktion hatte einen Selbstbehalt von 20 Prozent verlangt. Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion lehnten den Entwurf komplett ab.
Gleichzeitig stimmte der Finanzausschuss einem Antrag aller Fraktionen - mit Ausnahme der Linken - zu, in dem eine Sicherung der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft gefordert wird. Eingefügt wurde nachträglich die Klausel, "dass die Anforderungen an das Eigenkapital von Kreditinstituten beim Handel mit Derivaten verschärft werden."
Kapitalmarkt: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/920 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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