Beleidigungen im Internet können Kinder in den Selbstmord treiben. Die Justizminister wollen konsequenter gegen Cyber-Mobbing vorgehen und die Opfer besser schützen. Zudem sprachen sich die Ressortchefs der Länder für ein bundesweites Korruptionsregister aus. Außerdem beschäftigt ein Buch, dessen Urheberrechte Ende 2015 auslaufen, die Minister.
Die Justizminister der Länder sagen dem sogenannten Cyber-Mobbing den Kampf an. Zum Abschluss ihrer Konferenz, die am Mittwoch und Donnerstag in Binz auf Rügen stattfand, beauftragten sie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu prüfen, ob der aktuelle Strafrahmen bei Beleidigungen im Internet ausreicht. Die Vorsitzende des Gremiums, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), sagte am Donnerstag: "Wir sehen möglichen Handlungsbedarf, da diffamierende Einträge im Internet für die Opfer nachhaltig sein können."
Das Gesetz sehe bei Beleidigung bislang Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. "Wenn wir Auge in Auge eine Beleidigung aussprechen, ist das ein beschränkter Personenkreis", sagte Kuder. Cyber-Mobbing im Internet habe eine andere Unrechtsqualität, da eine Masse von Nutzern die Äußerungen ungehindert wahrnehmen könne. Kuder berief sich auf eine Studie, der zufolge bereits 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen Opfer von Cyber-Mobbing wurden. 22 Prozent der Befragten könnten sich sogar vorstellen, selber Täter zu werden, sagte sie.
Schaden von 354 Millionen Euro durch Korruption
Die Justizminister wollen auch die Betreiber von Plattformen und sozialen Netzwerken mit ins Boot holen. Sie sollen beleidigende Einträge im Internet zügig löschen und Nutzer intensiver vor strafbaren Handlungen warnen. Die Ressortchefs setzen dabei zunächst auf Freiwilligkeit. "Ich schließe aber nicht aus, dass man dies irgendwann im Rahmen einer verpflichtenden Maßnahme umsetzen muss, wenn es nicht anders geht", sagte Kuder.
Zudem wollen die Justizminister härter gegen Wirtschaftsdelikte und Unternehmenskorruption vorgehen und halten es für erforderlich, ein bundesweites Korruptionsregister zu schaffen. Jährlich vergebe die öffentliche Hand Aufträge in Höhe von 360 Milliarden Euro, sagte Kuder. Für 2012 habe das Bundeskriminalamt einen Schaden von 354 Millionen Euro durch Korruption ausgewiesen.
Ein Register zu korrupten Unternehmen sei ein "wertvoller Beitrag zur Bekämpfung korruptiver und wirtschaftskrimineller Praktiken", heißt es in dem Beschluss. Eine solche Datenbank sei geeignet, einen fairen Wettbewerb unter den Bietern zu sichern und könne zudem Staat, Steuerzahler sowie integere Unternehmen vor Schäden bewahren.
Vorbild für ein Bundesgesetz könnten demnach Landesregelungen beispielsweise von Schleswig-Holstein und Hamburg sein, die ein gemeinsames Register eingeführt haben. Der Beschluss soll an die Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerkonferenzen weitergeleitet werden.
Verbreitung von "Mein Kampf" weiter verhindern
Die Justizminister waren sich einig, dass auch nach 2015 die unkommentierte Verbreitung von Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" verhindert werden soll. Der Freistaat Bayern hält derzeit die Urheberrechte an dem Buch. Ende 2015, gut 70 Jahre nach Hitlers Tod, erlischt dies jedoch. Nach allgemeiner Ansicht der Minister reichten die derzeit bestehenden Gesetze, insbesondere der Volksverhetzungsparagraph § 130 Strafgesetzbuch (StGB) aus, um zu verhindern, dass die Schrift in den Umlauf gerät. Die Generalstaatsanwälte sollen die rechtlichen Details klären. Hitlers "Mein Kampf" sei "ein furchtbares Beispiel einer menschenverachtenden Schrift", hieß es.
Daneben erarbeiteten die Minister weitere Positionen zu verschiedenen Bereichen. Zur effektiven Bekämpfung von Doping und Spielmanipulation etwa fordern sie "weitergehende strafrechtliche Regelungen". Die Ressortchefs lassen zudem die Möglichkeit einer Sicherungshaft für Verbrecher prüfen, die gegen Auflagen von Gerichten verstoßen - zum Beispiel das Verbot, sich vor Kindergärten aufzuhalten. Damit sollen neue schwere Straftaten verhindert werden. Auch wird das Stiftungsrecht einem eingehenden Check unterzogen. Geprüft werden soll unter anderem, ob Stifter den einmal festgelegten Zweck ihrer Stiftung künftig zu Lebzeiten ändern können. Bisher ist das praktisch unmöglich.
dpa/una/LTO-Redaktion
Justizministerkonferenz 2014: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12385 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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