Der Deutsche Richterbund lehnt die Forderung einiger Justizminister, die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit aufzulösen, entschieden ab. Für eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten gebe es keine überzeugende Begründung, teilte der Verband am Dienstag mit.
Nach Ansicht des Richterbundes wäre die Auflösung der "eigenständigen und sehr leistungsstarken" Sozialgerichtsbarkeit "ein fatales Signal für den sozialen Frieden in Deutschland". Bewährte Strukturen würden zerschlagen, es drohe Qualitätsverlust. Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit genieße höchstes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Auch die Sozialleistungsträger, Sozialpartner und die Anwaltschaft hätten solches Vertrauen in die Sozialgerichtsbarkeit. Würden Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammengelegt, ginge "jahrelang erworbenes sozialrichterliches Fachwissen zum Nachteil der Rechtsschutzsuchenden verloren", so der Verband weiter.
"Die Wiedervorlage bereits in der Vergangenheit gescheiterter Zusammenlegungsprojekte geht an den Bedürfnissen der Rechtsschutzsuchenden vorbei," erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank. Das Sozialrecht dürfe keine Spielwiese für gesetzgeberische Experimente sein, so Frank weiter.
Außerdem wären wegen der stark unterschiedlichen Prozessordnungen und der Unterschiede im materiellen Recht längere Verfahrenszeiten unvermeidbar, sollten die Sozialgerichte aufgelöst werden. Im Ergebnis wäre die Zusammenlegung "eine Reform auf dem Rücken der sozial Schwachen".
Gleichzeitig verweist Frank auf andere Bundesländer, die mit vorausschauender Personalpolitik den Anstieg der Verfahren vor den Sozialgerichten auch ohne Zusammenlegung bewältigen könnten. Viele Richterinnen und Richter wären dem Aufruf zum freiwilligen Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit gefolgt.
ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Justiz: Ost-Länder wollen Gerichte zusammenlegen
Deutscher Richterbund: Vorsitzende fordern Erhalt bewährter Gerichte
Geplante Justizreform: 50.000 Unterschriften für Gerichtserhalt in Koblenz
Justiz: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4156 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag