Für die Richterwahl im Frühjahr 2012 sollen erheblich mehr Frauen vorgeschlagen und auch gewählt werden - dies möchte der djb mit seiner Initiative "Frauen in die Roten Roben" erreichen. Die gänzlich fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge benachteilige laut djb vor allem Frauen.
Wer zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter zu berufen ist, entscheiden die Mitglieder des Richterwahlausschusses, die das alleinige Vorschlagsrecht außer dem für das jeweilige Bundesgericht zuständigen Bundesministerium haben. Bei der letzten Wahl 2011 lagen für den Bundesgerichtshof 23 Wahlvorschläge vor, darunter 3 Richterinnen (ein Anteil von 13 Prozent), und für das Bundesverwaltungsgericht 17 Wahlvorschläge mit nur einer Richterin (6 Prozent).
Dieser extrem niedrige Frauenanteil lasse sich nach Ansicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) schon lange nicht mehr damit erklären, dass es an einer ausreichenden Zahl geeigneter Richterinnen fehle. In der ordentlichen Justiz seien inzwischen 40 Prozent Richterinnen beschäftigt, an den Oberlandesgerichten über 30 Prozent. Der Frauenanteil in der Verwaltungsgerichtsbarkeit betrüge ein Drittel, in der zweiten Instanz seien
etwa ein Viertel Richterinnen.
Die bisherige Praxis, freiwerdende Stellen an den obersten Bundesgerichten nicht bekannt und den Richterinnen und Richtern eine Interessensbekundung nicht möglich zu machen, gehe vor allem, wie die Zahlen zeigten, zu Lasten der Frauen. Die Vorschlagsverfahren müssten daher transparenter gestaltet werden. Insbesondere seien bei der Auswahl der Vorzuschlagenden auch hoch qualifizierte Richterinnen zu berücksichtigen, die aufgrund familiärer Umstände nicht die typischen männlichen Karriereverläufe aufweisen.
Der djb hat mit Schreiben vom 7. November 2011 die Mitglieder des Richterwahlausschusses aufgefordert, verstärkt Richterinnen zur Wahl vorzuschlagen, und angeboten, bei der Kandidatinnensuche behilflich zu sein.
age/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4855 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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