Hitlergruß und Hakenkreuz in einer Mannheimer Theateraufführung des Künstlers Jonathan Meese bleiben ohne juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim stellte ihre Ermittlungen gegen den 43-Jährigen ein, der die Nazi-Kennzeichen im Juni vergangenen Jahres in einer Performance während der Internationalen Schillertage verwendet hatte.
Die Grenzen der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit seien nicht überschritten worden, teilte die Behörde in Baden-Württemberg mit. Zudem habe Meese den Hitlergruß mit der stereotypen Verwendung "in den Bereich des Lächerlichen gezogen" und nicht den Eindruck einer Identifikation erweckt, erklärte Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann in einer schriftlichen Mitteilung.
Aus diesen beiden Gründen sei der Tatbestand von § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) nicht erfüllt. Dieser stellt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe.
Meese hatte bei der Aufführung im Mannheimer Nationaltheater für Aufregung gesorgt, weil er auf der Bühne mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. In dem Stück mit dem Titel "Generaltanz den Erzschiller" hatte der Berliner Künstler außerdem eine Gummipuppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.
Im August 2013 hatte das Amtsgericht (AG) Kassel Meese bereits in einem ähnlichen Fall freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft dort legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, zog diese dann aber zurück.
dpa/age/LTO-Redaktion
Grenzen der Kunstfreiheit nicht überschritten: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10495 (abgerufen am: 13.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag