Gutachten des Seegerichtshofes zum Klimawandel: Staaten müssen Mee­re­s­um­welt schützen

21.05.2024

Durch den steigenden Meeresspiegel sind Inselstaaten bedroht. Vom Seegerichtshof in Hamburg wollten sie wissen, ob die Verursacher des Klimawandels mehr tun müssen. Dies hat das Gericht nun in einem Gutachten bestätigt.

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat mit einem Rechtsgutachten den weltweiten Klimaschutz gestärkt. In dem am Dienstag verlesenen Gutachten kam das Gericht zu dem Schluss, dass der menschengemachte Ausstoß von Treibhausgasen zur Erd- und Meereserwärmung beiträgt und deshalb eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des UN-Seerechtsübereinkommens darstellt.

Die knapp 170 Unterzeichner des Übereinkommens, darunter Deutschland und die EU, seien deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeresumwelt vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Zudem leite sich aus dem Abkommen die Pflicht ab, bereits erfolgte Schädigungen maritimer Lebensräume und Ökosysteme wiederherzustellen. Zudem müssen die Vertragsstaaten den Auswirkungen des Treibhausgasausstoßes mit Maßnahmen auf Grundlage bester wissenschaftlicher Erkenntnisse und in internationaler Zusammenarbeit begegnen. Entwicklungsländer –insbesondere solche, die besonders vom Klimawandel betroffen sind – müssten finanziell und technologisch unterstützt werden.

Von diesen Verpflichtungen seien die Staaten auch nicht durch andere Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen entbunden, so die Richter. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf "deutlich unter" zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen - angestrebt werden 1,5 Grad.

Internationale Gerichte zum Klimaschutz

Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen. Das Gutachten des Seegerichtshofes ist nicht bindend, könnte aber wegweisend für künftige Entscheidungen internationaler Gerichte in Klimafragen sein.

In jüngerer Vergangenheit hatte es insbesondere durch den EGMR ("Klimaseniorinnen") und das BVerfG ("Klimabeschluss") bedeutende Entscheidungen zum Thema Klimaschutz gegeben.

Auch der internationale Gerichtshof wird bald ein Gutachten zu den Verpflichtungen der Staaten zum Klimaschutz erstatten. Auf Initiative des Pazifikstaats Vanuatu hatte die Generalversammlung eine entsprechende Resolution verabschiedet.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gutachten des Seegerichtshofes zum Klimawandel: Staaten müssen Meeresumwelt schützen . In: Legal Tribune Online, 21.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54582/ (abgerufen am: 18.07.2024 )

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