Nach wegweisendem BVerfG-Urteil: Ampel einigt sich auf Haus­halt 2024

13.12.2023

Die Ampel-Koalition hat eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Damit habe man fast vier Wochen nach dem Urteil des BVerfG eine Lösung für die Haushaltskrise entwickelt, hieß es. Die Opposition sieht das anders.

Mehrere Tage verhandelten die Spitzenvertreter der Ampel-Koalition über eine Lösung für den Haushalt 2024. Am frühen Mittwochmorgen erreichten sie eine Einigung, zu der Details nun bekannt wurden.

Obwohl SPD, Grüne und FDP an ihren zentralen Zielen festhalten wollten, wurden Kürzungen und Einsparungen nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts schlussendlich akzeptiert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich hierzu wie folgt: "Die machen wir nicht gerne, klar, sie sind aber nötig, damit wir mit dem Geld, was uns zur Verfügung steht, hinkommen".

Nach Scholz' Angaben werden klimaschädliche Subventionen abgeschafft, Ausgaben einzelner Ressorts reduziert und Bundeszuschüsse verringert. Außerdem sei die Ampel-Koalition auch darum bemüht, die Aussetzung der Schuldenbremse  für die weiteren Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 betroffenen Menschen zu prüfen. Hier erhoffe sich die Koalition auch die Unterstützung der größten Oppositionsfraktion, der CDU/CSU.

Verfassungsgerichtsurteil zwingt Ampel zum Einsparen

Scholz betonte die primären Ziele der Ampel-Koalition: "Wir treiben den klimaneutralen Umbau unseres Landes kraftvoll voran. Wir stärken den sozialen Zusammenhalt. Und wir stehen eng an der Seite der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland. Klar ist aber, wir müssen mit deutlich weniger Geld auskommen, um diese Ziele zu erreichen."

Seit dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse hatten die Spitzenvertreter der Ampel-Koalition Sachverständige angehört, beraten und eine Lösung dafür gesucht, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Haushalt für das kommende Jahr gestopft werden könnte. Zusätzlich wurden auch die Finanzierung zahlreicher Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft thematisiert.

Das Karlsruher Urteil hatte auch zur Folge, dass 60 Milliarden Euro in sogenannten Klima- und Transformationsfonds fehlten, die für die nächsten Jahre schon fest eingeplant waren; allein 2024 rund 13 Milliarden Euro. Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.

Wo gespart werden soll

Die Pläne der Ampel-Koalition sehen nun konkret vor, dass der CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien angehoben werden soll. Ein geplanter milliardenschwerer Zuschuss zu Entgelten für das Stromnetz soll nach dpa-Informationen gestrichen werden. Nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) soll der Abbau klimaschädlicher Subventionen einen Umfang von drei Milliarden Euro haben.

Zudem sollen bis 2027 die Ausgaben für Klimaschutz- und Transformationsprojekte um 45 Milliarden Euro gekürzt werden. Nach Angaben von Scholz verbleibt damit ein gekürztes Budget von 160 Milliarden Euro. 

Lindner versicherte, dass es keine Kürzungen bei den sogenannten sozialen Standards geben werde. Durch "mehr Treffsicherheit bei Sozialleistungen erziele man dennoch eine Einsparung von 1,5 Milliarden Euro". Ein Beispiel, das die FDP nannte: Geflüchtete aus der Ukraine sollten hierzulande besser vermittelt werden, sodass sie weniger Sozialleistungen benötigten.

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne) kündigte an, dass die Förderung für den Kauf von Elektro-Autos früher als geplant auslaufen soll. Bislang war das Jahr 2025 vorgesehen. Zusätzlich sollen Kürzungen in der Solarindustrie erfolgen.

Union: Ukraine soll als Grund für Notsituation 2024 herhalten

Die umfassenden Hilfen für die Ukraine sollen wie vorgesehen aber aus dem Regelhaushalt finanziert werden. Dazu zählten acht Milliarden Euro für Waffen, Finanzhilfen für den ukrainischen Haushalt und voraussichtlich mehr als sechs Milliarden Euro zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge hier in Deutschland, hieß es.

Ursprünglich war geplant, den Etat 2024 noch vor Jahresende zu beschließen. Das wird aber nicht mehr machbar sein. Aktuell erscheint eher möglich, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen noch vor Weihnachten abschließen kann. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und das Zahlenwerk beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben. Bis dahin würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten.

Mit Blick auf den soeben gefundenen Kompromiss der Ampel-Spitzen für den Bundeshaushalt 2024 warf der Oppositionsführer der CDU/CSU, Friedrich Merz, dem Kanzler "Tricksereien" vor. Was Scholz zuvor zur Lage in der Ukraine gesagt habe, sei schon die Ankündigung, dass die Ampel in den kommenden Monaten erneut eine Notsituation verkünden und so die Schuldenbremse aussetzen wolle. Dies sei aber nach dem Grundgesetz nur bei einer unvorhersehbaren Notlage zulässig. "Diesen Trick lassen wir Ihnen nicht durchgehen", kündigte Merz an. Die CDU/CSU war es auch, die das Urteil des BVerfG erstritten hatte, was zur nun vorerst gelösten Haushaltskrise geführt hatte.

dpa/so/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach wegweisendem BVerfG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53408 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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