Den Richtern des Sozialgerichts Frankfurt macht die anhaltende Klagewelle von Hartz IV-Empfängern zu schaffen. 1694 der 4636 Klagen, die im vergangenen Jahr bei Hessens größtem Sozialgericht eingegangen sind, haben nach Angaben des Gerichts damit zu tun. "Wir sind aber nicht nur ein Hartz IV-Gericht", sagte Gerichtspräsidentin Rita Meinecke.
Bei den Verfahren geht es zumeist um Fragen der Renten- und Krankenversicherung sowie des Schwerbehinderten- und Entschädigungsrechts.
Dabei dauern rund 43 Prozent der anhängigen Verfahren länger als 24 Monate - im Verhältnis zum landesweiten Durchschnitt von rund 25 Prozent also überdurchschnittlich viele, teilte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit.
Ursache für die verhältnismäßig langen Sozialgerichtsprozesse sei der Amtsermittlungsgrundsatz. Dieser verpflichte die Richter, von sich aus ärztliche Untersuchungen von Klägern zu veranlassen oder umfangreiche Akten beizuziehen.
Hahn sprach sich grundsätzlich für eine Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus: "Bis es dazu kommt, müssen allerdings noch verfassungsrechtliche Probleme geklärt werden".
Hartz IV: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1383 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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