Keine Verwechslungsgefahr zwischen Goliath und David: Red-Bull ver­liert gegen Gin-Her­s­teller Bul­lards

31.10.2022

Es erinnert an David und Goliath: Der österreichische Milliarden-Konzern Red Bull wollte dem britischen Zehn-Personen-Betrieb Bullards wegen angeblicher Verwechslungsgefahr an den Kragen - und verlor.

Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Brausekonzerns ab, Bullards mit etwa zehn Mitarbeitern solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen sowie Energydrinks und alkoholfreie Getränke. "Bullards ist keineswegs eine logische Markenerweiterung von Red Bull", entschied der zuständige Beamte Allan James der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge.

Bullards-Vertreter Russell Evans zeigte sich glücklich. Einige Leute hätten ihm geraten, der Aufforderung nachzukommen. "Aber es schien einfach falsch, dem Goliath einfach nachzugeben", so Evans. Daher hätten sie Stellung bezogen. "Obwohl wir gar keine Energydrinks herstellen, wollte ich ihnen nicht zugestehen, dass sie das Recht dazu haben und wir nicht", betonte er. Dass Red Bull zudem verlangt habe, dass Bullards keine Events mehr macht, sei "lächerlich".

Bullards-Anwalt Luke Portnow kritisierte: "Es schmerzt mich, dass solche unnötig aggressiven - und teuren - Durchsetzungspraktiken in diesem Rechtsbereich fortgesetzt werden." Es sei legal und finanziell unfair, solche Klagen verteidigen zu müssen. "Die Entscheidung bestätigt die bloße Tatsache, dass es keine angemessene Grundlage für die Feststellung einer mittelbaren Verwechslung darstellt, dass die beiden Marken ein gemeinsames Element aufweisen", sagte Portnow.

Bullards war 1837 als Bierhersteller und Importeur von Wein und Schnaps gegründet worden. Seit 2015 konzentriert sich die Firma auf Gin. Red Bull wurde 1987 gegründet - 150 Jahre nach Bullards.

pab/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Keine Verwechslungsgefahr zwischen Goliath und David: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50029 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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