Gönners Amtschef klagt gegen Veröffentlichung: Mails zum Stuttgart-21-Polizeieinsatz sollen gelöscht werden

14.04.2015

Bernhard Bauer, der damalige Amtschef von Ex-Umweltministerin Tanja Gönner (CDU), hat ebenfalls Klage eingelegt mit dem Ziel, die Veröffentlichung seines E-Mail-Verkehres bezüglich des Polizeieinsatzes gegen Stuttgart-21-Gegner im Jahre 2010 zu verhindern.

Nach Baden-Württembergs Ex-Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) hat laut einem Zeitungsbericht auch ihr damaliger Amtschef Bernhard Bauer Klage gegen die Veröffentlichung seiner E-Mails rund um den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010 eingelegt. Bauer wolle, dass die Daten gelöscht werden, nachdem sie dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten worden seien, berichtete die "Stuttgarter Zeitung" am vergangenen Dienstag unter Berufung auf eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen. Dort war am Montagabend niemand erreichbar. Ein Sprecher des Ministeriums sagte auf Anfrage, das Haus sei noch nicht zur Übersendung der Akten aufgefordert worden.

Gönner hatte sich bei ihrer gleichlautenden Klage auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) bezogen. Der VGH hatte den Anspruch auf Löschung bestätigt - nach der Übergabe an das Landesarchiv. Gönners Fall soll dem Bericht zufolge am 20. Mai mündlich verhandelt werden.

Ab Herbst entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zur Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Derzeit versucht ein Landtag-Untersuchungsausschuss zum "Schwarzen Donnerstag" zu klären, ob es politischen Einfluss - etwa von Mappus - auf die Polizeitaktik beim Einsatz am 30. September 2010 gab, bei dem mehr als 160 Menschen verletzt wurden. Gönner gilt als Vertraute des Ex-Regierungschefs. In einer bekanntgewordenen Mail von ihr an Mappus hieß es: "Ziel ist, dass bis zu deiner Regierungserklärung alles mit den Bäumen erledigt ist."

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gönners Amtschef klagt gegen Veröffentlichung: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15226 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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