Gesetzgebung: Kabi­nett ver­ab­schiedet Gesetz­ent­wurf zur CO2-Spei­che­rung

13.04.2011

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid auf den Weg gebracht. Einige Bundesländer sicherten sich bereits ein Vetorecht, andere haben sich klar für die unterirdische Verpressung von Treibhausgas ausgesprochen.

Das Kabinett billigte einen Entwurf von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) zur Erforschung des sogenannten CCS-Verfahrens. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, ist ein Baustein im schwarz-gelben Energiekonzept für mehr Ökostrom und Klimaschutz. Es setzt aber auch EU-Vorgaben um, das Verfahren soll aus Europa auch bezuschusst werden.

Die Regierung will das CCS-Verfahren (Carbon Dioxide Capture and Storage) bis 2017 erproben lassen. Dabei wird das bei der Kohleverbrennung anfallende Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) abgeschieden und tief unter die Erde verpresst. In Brandenburg hat der Energiekonzern Vattenfall bereits eine Pilotanlage gebaut.

Einen wichtigen Erfolg konnten skeptische Bundesländer wie Schleswig-Holstein erzielen. Sie sicherten sich im CCS-Verfahren ein Vetorecht. Bei begründeten Bedenken können sie CO2-Endlager in ihrem Gebiet verhindern. Bundesweit gibt es gegen CCS viele Bürgerinitiativen, die schwere Schäden für Mensch und Umwelt befürchten.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3021 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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