Die Stadt Osnabrück und die Gemeinde Bissendorf haben als zuständige Wohnsitzgemeinden fünf auffällig gewordenen Fußballfans des VfL Osnabrück aufgegeben, sich während der Zeit des Auswärtsspiels bei SC Preußen Münster am Dienstag zwischen 18.15 Uhr und 20.30 Uhr dreimal auf der für ihren Wohnort zuständigen Polizeiwache zu melden, um eine gewalttätige Auseinandersetzung mit anderen Personen im Stadion zu verhindern.
Für den Fall, dass ein Meldetermin nicht eingehalten werden sollte, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht.
Den gegen diese Maßnahmen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück am Freitag abgelehnt. Bei den Antragstellern handelt es sich den polizeilichen Erkenntnissen zufolge um Angehörige der "Ultraszene" des VfL Osnabrück, die in der Polizeidatei "Gewalttäter Sport" als "unter Umständen gewaltbereit" geführt werden.
In den letzten Jahren sind sie wiederholt durch Provokationen und gewaltsame Auseinandersetzungen mit anderen Fußballfans sowie mit der Polizei in Erscheinung getreten. Das rechtfertigt nach der Auffassung des VG die Einschätzung, diese Personen gehörten jedenfalls dem Umfeld der gewalttätigen Fanszene an und würden sich beim Fußballspiel am 03. April 2012 an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligen. Um das zu verhindern, sei die jeweils verfügte Meldeauflage geeignet und erforderlich (Beschl. v. 30.03.2012, Az. 6 B 31/12 - 6 B 35/12).
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
VG Osnabrück zum Derby in der Dritten Liga: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5937 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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