Fahrverbot für Kleinkriminelle?: Eine (fast) unendliche Geschichte

20.04.2015

Der Ansatz klingt pragmatisch. Steuersünder, Ladendiebe und andere Kleinkriminelle kann die Justiz mit Geldstrafen oft kaum noch beeindrucken. Und Haftstrafen für vergleichsweise geringe Delikte oder weil der Delinquent die Geldstrafe nicht zahlen kann, verstopfen Gefängnisse. Seit Jahrzehnten kommen Politiker deshalb immer wieder auf die Idee, Übeltäter mit einer für sie empfindlichen Strafe zur Raison zu bringen: mit einem Fahrverbot.

Steuerbetrüger, Ladendiebe und andere Straftäter sollen von 2016 an auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf solle Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtet die Rheinische Post (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Schon 1992 debattierte der Deutsche Juristentag in Hannover einen Vorschlag, nach dem Fahrverbote nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten ausgesprochen werden sollten, sondern generell - also auch dann, wenn kein Auto im Spiel ist. Doch daraus wurde bis jetzt nichts. Bundesregierungen verschiedener Couleur scheiterten schon mit Vorstößen für ein Fahrverbot als Hauptstrafe.

1998 etwa lief Justizministerin Herta Däubler-Gemlin (SPD) ins Leere, als sie kurz nach dem Start der ersten rot-grünen Bundesregierung für den Führerscheinentzug als neue Strafform plädierte. Ähnlich erging es Brigitte Zypries, die als SPD-Justizministerin in der ersten großen Koalition von CDU-Kanzlerin Angela Merkel 2008 ein Fahrverbot als Hauptstrafe prüfen ließ.

Fahrverbot als eigenständige Sanktion

Nun also ein neuer Anlauf der aktuellen großen Koalition: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen", heißt es im Koalitionsvertrag von 2013 auf Seite 146.

Schon 2016 könnten dann die ersten Führerscheine wegen Ladendiebstahls oder Steuerhinterziehung einkassiert werden. Doch so einfach ist das nicht. Recht zurückhaltend äußert sich das Justizministerium. Man prüfe die Umsetzung des Vorhabens, sagt ein Sprecher und ergänzt: "Zum Zeitplan kann ich mich derzeit nicht äußern."

Offen ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nach wie vor, bei welchen Delikten tatsächlich Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden könnte. Und auch wenn es darum geht, bei manchen Tätern aus verschiedenen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden, könne es Probleme geben, warnen Juristen - wie werden etwa dann die verschiedenen Sanktionen miteinander verrechnet?

Bis heute sind Fahrverbote im Strafrecht nur als Nebenstrafe vorgesehen - sie können nur zusätzlich verhängt werden, neben einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Es muss einen Bezug geben zum Fahren eines Kraftfahrzeugs, außerdem gilt eine Befristung auf ein bis drei Monate Dauer. Gut 27.300 strafrechtliche Fahrverbote wurden 2012 verhängt, oft wegen Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung.

Verbot belastet nicht jeden gleich stark

Die Argumente von Befürwortern und Kritikern des Fahrverbots als Hauptstrafe sind seit Jahrzehnten ähnlich. Weil die Mobilität für viele einen hohen Stellenwert hat, sei ein Fahrverbot oft spürbarer als eine Geldstrafe, glauben die Fans des Vorstoßes.

Der ADAC warnt dagegen vor "Zwei-Klassen-Justiz". Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, weil ein Verbot Wenig- und Vielfahrer wie Berufspendler ungleich belaste. Anwälte und Richter sehen die erzieherische Wirkung als "Denkzettel" für Verkehrssünder gefährdet. Wer auf dem Land lebe, würde zudem stärker belastet als Stadtbewohner, die auf öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen könnten. Und wer genug Geld habe, könnte sich ja auch chauffieren lassen.

Zwar bekräftigten die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD den Willen zu einem neuen Anlauf beim Fahrverbot als Alternativstrafe erst am vergangenen Donnerstag. Doch auch die Gegner bringen sich in Stellung. Als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" beurteilt die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul das Vorhaben, ganz ähnlich wie ihre Kollegin von der Linksfraktion, Halina Wawzyniak. Am Ende könnte ein schwarz-rotes Fahrverbot also vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fahrverbot für Kleinkriminelle?: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15280 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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