Fans zweier französischer Fußball-Profis können aufatmen. Franck Ribéry (Bayern München) und Karim Benzema (Real Madrid) sind vom Vorwurf des bezahlten Sex mit einer Minderjährigen freigesprochen worden. Diese Entscheidung verkündete eine Strafkammer am Donnerstag in Paris.
Ribéry war angeklagt, 2009 der damals erst 17 Jahre alten Prostituierten Zahia D. 700 Euro für Sex in einem Münchner Hotel bezahlt zu haben. Der Fußball-Star hatte stets beteuert, das Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. Ribéry bestritt zudem, "Sex gegen Bezahlung" gehabt zu haben.
Sein Nationalmannschaftskollege Benzema sollte der Anklage zufolge bereits 2008 mit dem Callgirl geschlafen haben. Zahia D. versicherte, sie habe damals 500 Euro bekommen. Der Stürmer bestreitet allerdings, jemals mit der jungen Frau zusammengekommen zu sein.
Der Staatsanwalt hatte während des Prozesses in Abwesenheit von Ribéry und Benzema für beide Profis Freisprüche gefordert. Es gebe keine Beweise dafür, dass sie das Alter der inzwischen als Dessous-Designerin arbeitenden damaligen Prostituierten gekannt hätten.
Für Sex mit minderjährigen Prostituierten drohen in Frankreich Haft bis zu drei Jahren und eine Geldbuße von bis zu 45.000 Euro. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Angeklagten das Alter des Mädchens kannten.
dpa/age/LTO-Redaktion
Prozess um Sex mit Minderjähriger: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10836 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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