Für die Mehrheit der Zuschauer ist Fußball im Pay-TV reiner Genuss und hat wenig mit dem Job zu tun. Das gilt selbst für Profi-Fußballer, teilte das FG am Montag mit. Ein Kicker kann die 120 Euro für sein Jahresabo nicht als Werbekosten geltend machen.
Ein professioneller Fußballer kann die Kosten für ein Abonnement des Pay-Tv Senders "Premiere" (heute "Sky") nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für seinen Personal Trainer und Sportbekleidung. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Urteil das Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz hervor (Urt. v. 18.07.2014, Az. 1 K 1490/12).
Der Sportler stritt vor Gericht um die Jahre 2008 und 2009, in denen er als Profifußballer beschäftigt war. Insgesamt sollte ihm das Finanzamt Werbungskosten in Höhe von 800 Euro anrechnen.
Doch keine der benannten Kosten lasse sich ausschließlich oder zumindest überwiegend dem beruflichen Bereich zuordnen, entschied das FG. Das TV-Abo werde trotz der Tätigkeit des Klägers hauptsächlich aus privaten Gründen genutzt, wie bei der Mehrheit aller Abonnenten. Die geltend gemachte Sportbekleidung sei keine typische Berufskleidung, die wegen ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung getragen werde. Auch hier sei anzunehmen, dass der Fußballer diese auch privat trage.
Für die ebenfalls angeführte Sportkleidung und den Personal Trainer müsse zudem beachtet werden, dass die hiermit verbundene sportliche Betätigung nicht nur dem Beruf diene. Sie komme auch der eigenen Gesundheit zugute. Eine Trennung der Kosten nach beruflichen und privaten Beiträgen sei daher nicht möglich.
una/LTO-Redaktion
FG Rheinland-Pfalz zu Bundesliga im TV: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13337 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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