FG Münster hält TV-Show-Preis für steuerpflichtig: Axtwerfen und Melken kein Glücksspiel

17.02.2014

Der Gewinner der RTL-Fernsehshow "Die Farm" muss sein Preisgeld von 50.000 Euro versteuern. Dies entschied das FG Münster Mitte Januar, wie es am Montag mitteilte.

Das Preisgeld sei nicht mit einem steuerfreien Gewinn aus einem Glücksspiel zu vergleichen, weil sich der Sieger in den Ausscheidungsspielen durch Geschicklichkeit und Wissen gegen andere Kandidaten habe durchsetzen müssen, so das Gericht (Urt. v. 15.01.2014, Az. 4 K 1215/12 E).

Damit wies der 4. Senat des Finanzgerichts (FG) Münster die Klage des Gewinners ab. Der Mann habe die Einnahmen als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Show, seine ständige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die Überlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial erhalten.

Bei der Fernsehshow, die 2010 in Deutschland ausgestrahlt wurde, lebten zwölf Kandidaten für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen Bauernhof in Norwegen ohne fließendes Wasser und Strom von Ackerbau und Viehhaltung. In regelmäßigen Ausscheidungsspielen, wie Axtwerfen oder Melken, wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen muss. Dem Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels wurde als Sieger ein "Projektgewinn" vertraglich zugesagt. Daneben erhielt jeder Kandidat für die Dauer seiner Teilnahme Wochenpauschalen.

cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

FG Münster hält TV-Show-Preis für steuerpflichtig: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11021 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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