Für viele einfach nur die schönste Nebensache der Welt, für professionelle Sportler jedoch ihr Beruf: Fußball. Ein Profikicker hatte daher die Idee, sein Fußball-Abo im Bezahlfernsehen von der Steuer absetzen. Doch diesem Vorhaben schob das FG Münster nun einen Riegel vor: Die Kosten für ein Sky-Abo sind auch für einen Berufsfußballer keine Werbungskosten, urteilte das Gericht.
Ein Zweitliga-Spieler hatte argumentiert, durch das Ansehen der Spiele schule er seine fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor. Hierbei gehe es ihm insbesondere um spielerische Maßnahmen der gegnerischen Mannschaft. Doch das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten an, da sie nicht beruflich notwendig gewesen seien. Daraufhin klagte der Sportler.
Das Finanzgericht (FG) Münster folgte allerdings der Sichtweise des Finanzamtes. Die Kosten seien der privaten Lebensführung zuzuordnen. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Fußballer das Abo auch genutzt habe, um sich andere interessante Spiele anzusehen (Urt. v. 24.03.2015, Az. 2 K 3027/12 E). Eine Aufteilung der Kosten komme nicht in Betracht, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle. Der Fußballer habe auch keine konkreten Angaben zur tatsächlichen Nutzung gemacht. Zum selben Ergebnis war in einem früheren Urteil auch das FG Rheinland-Pfalz gekommen.
age/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
FG Münster zu Werbungskosten: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15257 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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