Nach einem Urteil des FG Köln ist die in den vergangenen Jahren vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Steueridentifikationsnummer rechtlich bedenklich, aber nicht verfassungswidrig.
In einem Musterprozess äußerte das Finanzgericht (FG) Köln am Donnerstag erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer. Allerdings werde man die Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, weil man nicht eindeutig von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt sei.
Über 150 besorgte Bürger hatten aus Angst vor zunehmender staatlicher Überwachung durch die Einführung einer allgemeinen Personenkennziffer Klage erhoben.
Mit der bis Ende 2008 an 82 Millionen Menschen vergebenen elfstelligen Steueridentifikationsnummer werden auch persönliche Daten der Steuerpflichtigen wie Name, Adresse und Geburtsdatum gespeichert. Die bisherige Steuernummer wurde zufällig vergeben und ließ keine Rückschlüsse auf persönliche Daten zu.
FG Köln: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1420 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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