Musterverfahren: Steuer-ID-Nummer auf dem Prüf­stand

dpa/nbu/LTO-Redaktion

08.07.2010

Die im Oktober 2008 eingeführte Steuer-ID-Nummer wird vor dem Kölner Finanzgericht auf mögliche Verletzungen der Grundrechte überprüft. Drei Klagen werden nun als Musterverfahren verhandelt.

Bereits 82 Millionen Mal ist die neue Steuer-Identifikationsnummer seit ihrer Einführung 2008 vergeben worden, doch erst jetzt beschäftigt sich erstmalig ein Gericht mit der Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit. Mehr als 170 Kläger sind vor das Finanzgericht in Köln gezogen; vier der Klagen werden nun als Musterprozesse verhandelt.

Der Anwalt der drei Kläger, Martin Heufelder, erklärte, dass die ID-Nummer das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und ein Schritt in Richtung "gläserner Bürger" sei. Unklare Befugnisse der Datenweitergabe sowie die erkennbar fehlende Notwendigkeit, bereits Babys mit einer Steuer-ID-Nummer auszustatten, sind nach Auffassung Heufelders die gewichtigsten Angriffspunkte.

Demgegenüber bestreitet die Beklagte, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die Vorwürfe vehement. Die Kombination aus elf Ziffern lasse keine Rückschlüsse auf die Person zu; mit der Speicherung von Daten wie Name, Geburtstag, Adresse und Name der "Lebenspartnerschaft" sei es keine "sprechende Nummer". Vor Weitergabe etwaiger Daten werde außerdem von der BZSt ausreichend geprüft, wer zu welchem Zwecke Daten benötige.

Sollte das Kölner Finanzgericht die Bedenken der Kläger teilen, müsste es die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine diesbezügliche Entscheidung will das Gericht in knapp zwei Monaten öffentlich machen (Az. 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08).

 

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Zitiervorschlag

Musterverfahren: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/922 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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