Snus-Tabak darf in der EU nicht über das Internet bestellt und vertrieben werden. Dies entschied der Zollsenat des FG Düsseldorf in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.
Ein deutscher Verbraucher hatte über das Internet in Schweden 16 Packungen des mit Salzen versetzen Tabaks bestellt, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird. Der Zoll hielt die Sendung an und verweigerte die Herausgabe an den Besteller. Vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf verklagte der Besteller das Zollamt darauf, ihm den Tabak auszuhändigen. Ohne Erfolg.
Nach europäischem Recht sei das Inverkehrbringen von Snus in der Europäischen Union außerhalb von Schweden untersagt. Dies gelte auch für private Verbraucher. Lediglich für den Konsum in Schweden gelte eine Ausnahmeregelung. Eine Bestellung über das Internet aus anderen Mitgliedstaaten sei verboten (Urt. v. 15.05.2013, Az. 4 K 2021/12 VTa).
"Anders ist nur zu entscheiden, wenn das außerhalb Schwedens geltende Snus-Verbot aufgehoben würde und die Verkehrsfähigkeit von Snus in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen worden ist," so der für das Verfahren zuständige Richter Stephan Alexander. "Das ist aber nicht der Fall. Versuche, den Vertrieb außerhalb von Schweden zu erlauben, sind in der Vergangenheit auch regelmäßig gescheitert."
tko/LTO-Redaktion
FG Düsseldorf bestätigt Vertriebsverbot für Snus: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9005 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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