Vorläufiger Rechtsschutz verwehrt: Rück­schlag für Jun­qu­eras vor dem EuG

05.03.2020

Am Dienstag wies das EuG den Antrag des katalanischen Seperatistenführers Junqueras auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Es hielt diesen für unzulässig.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Antrag des katalanischen Seperatistenführers Junqueras auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen (Bes. v. 03.03.20 Az. T-24/20 R). Der Antrag sei unzulässig.

Der Politiker versucht derzeit gerichtlich sein Mandat im Europäischen Parlament zu retten. Wegen Rebellion im Zuge des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom Oktober 2017 war er zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Den Sitz im Europaparlament, den er im Mai 2019 erhielt, konnte er wegen der Inhaftierung in Spanien nicht antreten. In Folge dessen erkannte ihm das EUP-Parlament das Mandat im Januar wieder ab.

Der katalanische Separatistenführer klagt gegen diese Entscheidung des Europaparlaments. Gleichzeitig begehrte er nun vor dem EuG den Erlas einer einstweiligen Verfügung, um seine Abgeordnetenrechte bereits vor dem endgültigen Urteil wahrnehmen zu können.

vbr/LTO-Redaktion

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Vorläufiger Rechtsschutz verwehrt: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40639 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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