EU: Recht auf Dolmetscher im Strafverfahren

europa.eu/plö/LTO-Redaktion

08.10.2010

Die EU-Justizminister haben einen Richtlinienvorschlag angenommen, der das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren gewährleistet. Die Richtlinie garantiert den Bürgern das Recht auf Verwendung ihrer eigenen Sprache in Verhandlungen und Vernehmungen in allen Abschnitten eines Strafverfahrens vor einem Gericht der EU. 

Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Information und Rechtsberatung in ihrer eigenen Sprache.

Die Richtlinie garantiert zudem, dass die Bürger eine schriftliche Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen wie der Anklageschrift erhalten und bei allen Anhörungen und Vernehmungen sowie bei Treffen mit ihren Rechtsanwälten Anspruch auf Beiziehung eines Dolmetschers haben. Auf diese Rechte kann nur verzichtet werden, wenn der Betreffende zuvor eine Rechtsberatung erhalten hat oder umfassend über die Konsequenzen eines solchen Verzichts informiert worden ist.

Dies ist die erste EU-Maßnahme überhaupt, mit der gemeinsame Mindestnormen für Verteidigungsrechte in Strafverfahren festgelegt werden. Justizkommissarin Viviane Reding sprach von einem "Meilenstein". Weitere Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Normen für Strafverfahren sollen folgen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die EU-Regelung in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die Kommission bestand auf das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren, weil es entscheidend dazu beiträgt, die uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs sowie der Charta der Grundrechte zu garantieren.

Die Kosten der Übersetzung und Verdolmetschung trägt nicht die betroffene Person, sondern der Mitgliedstaat.

Zitiervorschlag

EU: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1676 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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