EU-Kommission verklagt Deutschland: Wegen Rechtsschutzlücken in Umweltsachen

17.10.2013

Die EU-Kommission sorgt sich um den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten vor deutschen Gerichten. Sie hat Deutschland daher vor dem EuGH verklagt, obwohl das betroffene Umweltrechtsbehelfsgesetz erst im vergangenen Jahr geändert worden war. Die Kommission sieht jedoch weitere Mängel.

Die letzte Änderung vom November 2012 sollte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung zollen, wer in Umweltangelegenheiten vor Gericht ziehen kann.

Doch die Europäische Kommission sieht weiterhin eine Gesetzeslücke. Verfahren, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet und vor dem 12. Mai 2011 abgeschlossen wurden, fallen ebenso wenig unter die überarbeiteten deutschen Vorschriften wie Prozesse, die vor der Frist für die Durchführung, dem 25. Juni 2005, eingeleitet wurden und nach diesem Zeitpunkt noch im Gang waren.

Die Kommission ist besorgt, dass diese Ausnahmen die Anwendung der Vorschriften über den Zugang zu Gerichten erheblich verzögern könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik hat sie Deutschland daher verklagt. Nach Ansicht der Kommission hat es auch nach ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme aus dem April dieses Jahres in der Sache kaum Fortschritte gegeben.

Nach EU-Recht haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, über die Auswirkungen von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen und über die potenziellen Folgen von Projekten für die Umwelt informiert zu werden. Zudem können sie diesbezügliche Entscheidungen anfechten. Diese Möglichkeit sei nach derzeitiger Gesetzeslage in Deutschland beeinträchtigt, so die Kommission.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Kommission verklagt Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9833 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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