Die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform befürchtete Beschränkung des Rechts, öffentliche Architektur oder Kunst zu fotografieren, wird es nicht geben, so EU-Kommissar Günther Oettinger am Donnerstag.
Die vergangenen Monat angenommene Fassung der EU-Urheberrechtsreform hätte eine Beschränkung der sogenannten "Panoramafreiheit" bedeutet. Im Extremfall hätte dies sogar dazu führen können, dass das Hochladen von Urlaubsfotos, etwa vor architektonisch imposanten Bauwerken, auf Facebook urheberrechtswidrig geworden wäre - in jedem Fall hätte es viele Schwierigkeiten für Bilddatenbanken und professionelle Fotografen mit sich gebracht.
EU-Kommissar Günther Oettinger kündigte am Donnerstag via Twitter an, dass die betreffende Klausel nicht übernommen werde, es habe sich insoweit um ein Missverständnis gehandelt.
cvl/LTO-Redaktion
Nach Aussage von EU-Kommissar Oettinger: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16154 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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