Der Inhaber einer außerhalb einer Sperrfrist erworbenen ausländischen EU-Fahrerlaubnis darf in Deutschland Autofahren, solange nicht feststeht, dass er beim Erwerb der Fahrerlaubnis nicht in dem jeweiligen Mitgliedstaat gewohnt hat. Dies entschied das OLG Hamm aus Anlass eines gegen den Fahrer geführten Strafverfahrens und bestätigte damit den Freispruch des Angeklagten durch das AG Blomberg.
Der Angeklagte sei aufgrund seiner spanischen Fahrerlaubnis berechtigt, im Inland Auto zu fahren, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. § 28 Abs. 4 S. 1 Ziff. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sei mit Blick auf Art. 2 Abs. 1, 11 Abs. 4 der dritten europäischen Führerscheinrichtlinie und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs auszulegen. Danach sei eine außerhalb einer Sperrfrist von einem Mitgliedstaat der EU erteilte Fahrerlaubnis als gültig anzuerkennen, wenn der Inhaber beim Erwerb einen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates gehabt habe.
Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Angeklagte beim Erwerb des spanischen Führerscheins keinen Wohnsitz in Spanien hatte, komme die Anwendung des Ausnahmetatbestandes des § 28 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 3 FeV nicht in Betracht, ohne dass es hierzu weiterer tatrichterlicher Feststellungen im Strafverfahren bedürfe (Urt. v. 26.09.2012, Az. III-3 RVs 46/12).
Ein Mann aus Bad Pyrmont hatte nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis außerhalb einer gegen ihn verhängten Sperrfrist eine spanische Fahrerlaubnis erworben. Weil er danach in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug gefahren war, hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. zur Begründung führte sie aus, er dürfe gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 3 FeV nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis in Deutschland auch nicht mit der spanischen Fahrerlaubnis fahren.
Dem widersprach der 3. Strafsenat und verwarf die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts (AG) Blomberg.
tko/LTO-Redaktion
OLG Hamm zum Entzug der deutschen Fahrerlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7541 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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