EGMR verurteilt Türkei: Verbot von Kurden-Partei DTP war rechts­widrig

12.01.2016

Die Türkei hätte die Kurdenpartei DTP nicht verbieten dürfen. Dieses Urteil fällte der EGMR in Straßburg am Dienstag einstimmig und verurteilte die Türkei überdies zu Schadensersatzzahlungen.

Die 2005 gegründete Partei DTP (Demokratik Toplum Partisi – "Partei der demokratischen Gesellschaft") war bei den Regionalwahlen vom März 2009 viertstärkste Partei geworden und auch die führende Partei in den Kurdengebieten im Südosten des Landes. 2009 war sie vom türkischen Verfassungsgericht verboten worden.

In Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt hatten die damaligen Parteichefs Ahmet Türk und Aysel Tugluk sowie acht weitere DTP-Politiker. Es ging ihnen um die Verletzung der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Wahlen (Artikel 11 und 3 EMRK). Türk, Tugluk und einem weiteren Politiker sprach der Gerichtshof insgesamt 67.000 Euro Schadensersatz zu.

Betroffen äußerten sich die sieben Richter über die "extreme Strenge" des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei DTP seinerzeit "mit sofortiger Wirkung und endgültig" aufgelöst hatte. Das Verfassungsgericht hätte auch mildere Strafen verhängen können, beispielsweise die Kürzung staatlicher Finanzhilfen, befanden die Richter.

EGMR: Parteiverbot nur bei genauer Prüfung

In den Augen des türkischen Verfassungsgerichts galt die Partei als politischer Arm der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. Stein des Anstoßes war auch die Tatsache, dass die DTP sich immer geweigert hatte, die PKK als Terrororganisation zu bezeichnen. Für das Verfassungsgericht war dies ein Beweis einer engen Verbindung zwischen der DTP und der PKK. Der EGMR sah das anders. Die Reden der DTP-Parteiführer enthielten keine direkte oder indirekte Unterstützung der PKK oder ihres Führers Abdullah Öcalan, hieß es in dem Urteil.   

Nach den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Verbot einer Partei nur bei "sehr schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen" gerechtfertigt, beispielsweise bei "einer Bedrohung des politischen Pluralismus" oder "grundlegender Prinzipien der Demokratie", betonten die Richter. Zur Behauptung der türkischen Regierung, die DTP habe eine "wirkliche Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung" dargestellt, verwies der Gerichtshof auf das Parteiprogramm der DTP, in dem jede Gewalt abgelehnt wurde. Ziel sei es, eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen Kurden und der türkischen Regierung zu erreichen. Die Türkei müsse in zukünftigen Fällen daher genauer prüfen, ob ein Parteienverbot tatsächlich erforderlich ist, so das Gericht (Urt. v. 12.10.2015, Az. 3870/10, 3870/10, 3878/10, 15616/10, 21919/10, 39118/10 und 37272/10).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR verurteilt Türkei: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18119 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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