Inhaber von Waldgrundstücken müssen Jäger in dem Wald und als Landbesitzer die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden. Das durch die Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Schutz des Privatbesitzes ist dadurch nicht verletzt, entschied der EGMR am Donnerstag.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies damit die Beschwerde eines Waldbesitzers aus Stutensee im Kreis Karlsruhe gegen die Jagd in seinem Wald zurück, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnte. Mit der Jagd werde der Wildbestand kontrolliert, die Artenvielfalt geschützt und mögliche Wildschäden vermieden, so das Gericht. Die im Bundesjagdgesetz festgelegte automatische Mitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft sei daher durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt.
Zudem sei das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Schutz des Privatbesitzes nicht verletzt. Die Straßburger Richter verwiesen darauf, dass der Waldbesitzer aber Schadensersatz verlangen kann, wenn durch die Jagd in seinem Land Schäden angerichtet werden.
sh/LTO-Redaktion
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EGMR: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2376 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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