EGMR verurteilt Italien: Warten auf den neuen Namen

11.10.2018

Eine transsexuelle Person wollte nach einer Geschlechtsumwandlung einen anderen Namen annehmen, musste darauf allerdings zweieinhalb Jahre warten. Zu lange, wie der EGMR entschied. Er verurteilte das Land.

Eine transsexuelle Person aus Italien, die mehrere Jahre auf die offizielle Änderung ihres Namens warten musste, hat sich vor Gericht gegen den italienischen Staat durchgesetzt. Die unverhältnismäßig lange Wartezeit sei geeignet gewesen, bei der Frau ein Gefühl der Verletzlichkeit und Erniedrigung auszulösen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag (Beschw.-Nr.: 55216/08).

Die Person wurde laut Gericht nach der Geburt als männlich eingetragen, lebt aber seit vielen Jahren als Frau und wollte auch einen weiblichen Vornamen annehmen. Im Jahr 2001 erteilte ein italienisches Gericht die Erlaubnis für die operative Geschlechtsumwandlung. Der Antrag, den männlichen Vornamen in einen weiblichen zu ändern, wurde jedoch im selben Jahr abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht an, nach der OP müsse noch ein anderes Gericht das neue Geschlecht bestätigen. Erst zweieinhalb Jahre nach dem Antrag durfte der Name schließlich geändert werden.

Die Straßburger Richter sahen dadurch das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt und verurteilten Italien zu einer Entschädigungszahlung von 2.500 Euro. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Mittlerweile habe Italien seine Gesetze geändert, teilte der EGMR mit. Seit 2011 muss demnach die Geschlechtsumwandlung nach der OP nicht mehr per Richterspruch bestätigt werden, damit eine Namensänderung möglich wird.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR verurteilt Italien: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31461 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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