Zwei Jahre Freiheitsstrafe: Der ''Dra­chen­lord'' muss ins Gefängnis

22.10.2021

Eine amtsgerichtliche Verhandlung aus Sicherheitsgründen in Gebäuden des OLG - das ist selten. Grund dafür war das Verfahren gegen den Youtuber "Drachenlord", der jetzt ins Gefängnis muss, wie das AG befand.

Der Youtuber "Drachenlord" ist u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Schon seit Jahren streitet er sich mit seinen Hatern - und das längst nicht mehr nur im Internet. Regelmäßig tauchen Schaulustige vor dem Haus des Videobloggers in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um einen Blick auf ihn zu erhaschen, Selfies zu machen - und um ihn zu provozieren.

Aus Sicherheitsgründen hatte das zuständige Amtsgericht Neustadt an der Aisch die Hauptverhandlung in das Gebäude des Oberlandesgericht Nürnberg verlegt. Etliche Neugierige waren vor das Strafjustizzentrum gekommen, um den Prozess zu verfolgen. Im Gerichtssaal fanden wegen der Corona-Abstandsregeln aber nur wenige von ihnen Platz.

Der "Drachenlord" heißt eigentlich Rainer W. und ist 32 Jahre alt. In der Hauptverhandlung hatte er eingeräumt: Es treffe entsprechend der Anklage zu, dass er einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt habe. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.

Täglich kommt die Polizei

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Begonnen hat das Ganze 2014, als der Blogger seine Adresse in einem seiner Videos nannte und seine Gegner aufforderte, zu ihm zu kommen. Seitdem ist das beschauliche 40-Einwohner-Dorf Altschauerberg alles andere als beschaulich: Mehrmals täglich muss die Polizei wegen Ruhestörung, Hausfriedensbruchs und anderer Anzeigen ausrücken.

Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der Youtuber wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten muss. Im September 2019 wurde er wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Einige der nun angeklagten Taten beging er noch während der Bewährungszeit.

Anders als viele andere Youtube-Bekannheiten ist Rainer W. nicht so sehr auf Privatsphäre erpicht, Konflikte scheint er nicht zu scheuen. In seinen Videos über sich und sein Leben gibt er oft extreme Ansichten von sich. Dafür wurde er beschimpft, es wurde sich aber auch über sein Aussehen, sein Gewicht und seinen Dialekt lustig gemacht.

"Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben", sagte die Richterin am Donnerstagabend bei der Urteilsverkündung in Nürnberg. Der Angeklagte sei Täter und Opfer zugleich.

Sein zweifelhafter Ruhm scheint dem Drachenlord jedoch zu nutzen. Zumindest scheint er davon einigermaßen leben zu können. Als Berufsbezeichnung gibt er vor Gericht Youtuber und Influencer an. 3.500 bis 6.000 Euro verdiene er dank Youtube monatlich, sagt er.

Im Prozess kündigte er an, dass er sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. Er plane, künftig weniger aktiv im Internet zu sein. Das Urteil könnte seine Youtube-Karriere vorerst beenden - sofern es rechtskräftig wird.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zwei Jahre Freiheitsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46433 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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