Sprungrevision zum BVerwG: Baden-Würt­tem­berg klagt gegen Diesel-Fahr­verbot

02.10.2017

Mit Fahrverboten für ältere Diesel-Autos zum 1. Januar 2018 in Stuttgart wird es voraussichtlich erst einmal nichts: Das Land geht juristisch gegen das Luftreinhaltungsurteil vor - mit der Sprungrevision zum BVerwG.

Das Land Baden-Württemberg geht gegen das umstrittene Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vor. Die grün-schwarze Landesregierung einigte sich am Montag in Stuttgart auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das erfuhr die dpa aus Koalitionskreisen. Die Einigung erzielten dem Vernehmen nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), nachdem der grün-schwarze Koalitionsausschuss am Freitag noch im Streit auseinandergegangen war.  

So standen ursprünglich bereits zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Teilen Stuttgarts an. Der Termin ist aber jetzt nicht mehr zu halten, da die letztinstanzliche Entscheidung des BVerwG frühestens im kommenden Jahr fallen dürfte.

Das VG Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Es sprach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen Anspruch auf Fortschreibung und Ergänzung des Stuttgarter Luftreinhalteplanes um Maßnahmen zu, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid der Umweltzone führen. Somit drohten Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten.

Kann das Land selbst Fahrverbotszonen bestimmen?

Zunächst wollten die Grünen das Urteil akzeptieren, wie es heißt. Die CDU soll hingegen eine Berufung angestrebt haben, um das Urteil auch inhaltlich noch einmal überprüfen zu lassen. Die CDU-Politiker verbanden mit der Berufung die Hoffnung, dass bei einem neuen Urteil kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen insbesondere Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat.

Kritiker halten diese Software-Updates aber für unzureichend, um die Luftqualität wesentlich zu verbessern. Auch die Stuttgarter Verwaltungsrichter waren der Auffassung, dass es ohne Fahrverbote nicht ginge. Sowohl die Grünen als auch CDU hatten mehrfach angekündigt, notfalls auch eine Sprungrevision mittragen zu wollen, um wenigstens die rechtlichen Aspekte des Urteils noch einmal überprüfen zu lassen.

Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das VG Stuttgart war der Meinung, das Land könne solche Zonen selbst einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften; die Umsetzung der Verbote sei daher kein Problem.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sprungrevision zum BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24817 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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