Datenschutz: Wider­spruchs­frist gegen Google Street View läuft ab

age/LTO-Redaktion

11.10.2010

Alle Betroffenen, die vorab insbesondere gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen wollen, müssen sich beeilen: Die Widerspruchsfrist läuft für etliche große Städte am Freitag ab.

Die zwischen Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vereinbarte Frist läuft am Freitag, den 15.10.2010 ab.

Mit der Einlegung eines Vorabwiderspruchs können sowohl betroffene Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass von Google Bildaufnahmen ihrer Gebäude und Grundstücke ins Internet gestellt werden.

Der von Google geplante Dienst soll zunächst in den größten Städten Deutschlands starten. Die Frist gilt daher zunächst nur für Gebäude und Grundstücke dieser Städte: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Allerdings steht es auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann postalisch sowie online eingelegt werden.

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Zitiervorschlag

Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1684 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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