Beschwerde gegen Berliner VG-Beschluss: Cars­ha­ring wir­k­lich nur Gemein­ge­brauch?

10.08.2022

Das VG Berlin hatte entschieden das Carsharing-Anbieter keine Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote zahlen müssen. Gegen diese Entscheidung hat der Senat nun Beschwerde eingelegt.

Der Berliner Senat will seine jüngste juristische Niederlage im Ringen um neue Regeln für Carsharing-Anbieter nicht hinnehmen. "Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, nach der das Anbieten von stationslosem Carsharing vorläufig nicht als Sondernutzung eingestuft werden kann, Beschwerde einlegen", kündigte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am Mittwoch an. Zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet.

"Dabei geht es uns nicht darum, neue Gebühren einzuführen", sagte Jarasch. "Hauptgrund ist, dass wir wichtige verkehrspolitische Ziele verfolgen, die für die ganze Stadt relevant sind: insbesondere die Elektrifizierung der Carsharing-Flotten, aber auch ein besseres Angebot in den Außenbezirken."

Beides lasse sich am besten über eine Sondernutzungserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen für das Anbieten dieser Fahrzeuge fördern. In dem Zusammenhang seien auch niedrigere Parkgebühren für solche Angebote mit einer Sondernutzungserlaubnis geplant.

Am 1. August hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Unternehmen We Share und Share Now gegen die ab 1. September geplanten neuen Regeln stattgegeben. Diese müssen vorerst nun keine Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote entrichten. Ein Urteil über die Klage im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

dpa/cp/LTO-Redaktion      

Zitiervorschlag

Beschwerde gegen Berliner VG-Beschluss: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49280 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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