Am Mittwoch haben die Leipziger Richter die Klage einer Bürgerinitiative gegen die geplanten Neubau des 5,9 km langen Teilstücks Helsa Ost bis Hessisch Lichtenau-West der A 44 in Hessen abgewiesen.
Dem Kläger fehlt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Klagebefugnis. Er habe das Grundstück im Folgeabschnitt nur erworben, um die Voraussetzungen für eine anderenfalls nicht mögliche Prozessführung zu schaffen.
Zudem sei er durch den hier planfestgestellten Abschnitt nicht unmittelbar betroffen, da dieser keinen Zwangspunkt für den Folgeabschnitt setze (Urt. v. 25.01.2012, Az. 9 A 6.10).
Die Autobahn A 44, die eine Lücke im Fernstraßennetz zwischen dem Ruhrgebiet und Dresden schließen soll, hat das BVerwG bereits in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt.
tko/LTO-Redaktion
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BVerwG zum Autobahnbau: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5406 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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