Der Umweltschutzverband BUND ist mit einer Klage gegen den Weiterbau der Autobahn 14 in Brandenburg gescheitert. Das BVerwG entschied am Freitag, dass die Planungen für den gut 12,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Karstädt und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern nicht zu beanstanden sind.
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist weder die Verkehrsprognose fehlerhaft noch werden die in dem Gebiet vorkommenden Vögel und anderen Tiere gefährdet (Urt. v. 03.05.2013, Az. BVerwG 9 A 16.12 und 9 A 17.12).
Das Brandenburger Infrastrukturministerium hatte in der mündlichen Verhandlung die wesentliche Bedeutung des Teilstücks in der Prignitz betont. Auch die Leipziger Richter sahen den Bedarf. "Das Vorhaben dient dazu, die Anbindung an einen Planungsraum zu verbessern, der strukturelle und wirtschaftliche Defizite aufweist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier.
Angesichts des Scheiterns des BUND hat Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) den Naturschutzbund aufgefordert, seine beiden weiteren Klagen gegen Abschnitte der Nordverlängerung der A14 zurückzunehmen. Der Verband könne mit seinen Klagen den Lückenschluss der A14 nur verzögern, aber nicht verhindern, teilte der Minister am Freitag in Magdeburg mit.
Das BVerwG habe angekündigt, über die beiden anderen Klagen des BUND aus Überlastungsgründen erst im Jahr 2014 verhandeln zu können, sagte ein Sprecher des Ministeriums weiter. Das könnte den Bau weiter verteuern. Der Minister sei optimistisch, dass die A14 ab 2020 durchgängig von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Sachsen befahrbar sein werde. Die Nordverlängerung hat ein Länge von 155 Kilometern. 97 Kilometer verlaufen durch Sachsen-Anhalt, 32 Kilometer durch Brandenburg und 26 Kilometer durch Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten für die Trasse liegen bei 1,4 Milliarden Euro.
In einem Punkt hoben die Leipziger Richter den Planfeststellungsbeschluss jedoch auf. Die Planer hatten eine Umstufung der parallel zur Autobahn verlaufenden Bundesstraße 5 zur Kreisstraße vorgesehen, sowie eine Änderung eines Teils der Landesstraße 133. Dagegen klagte der Landkreis Prignitz - mit Erfolg. Es muss jetzt noch einmal geprüft werden, inwieweit den Straßen künftig noch eine überörtliche Bedeutung zukommt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BVerwG zu Weiterbau der A14: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8668 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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