Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG durch die Axel Springer AG hätte genehmigt werden müssen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hätte die erforderliche "medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" erteilen müssen.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich in Deutschland (KEK) hatte seinerzeit angenommen, die Übernahme der Sendergruppe durch die Axel Springer AG würde aufgrund der starken Stellung im Pressebereich zu einer "vorherrschenden Meinungsmacht" führen, vergleichbar mit derjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 42 Prozent. Daraufhin hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien die für eine Übernahme erforderliche "medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" versagt. Zu Unrecht, wie nun nach dem Münchener Verwaltungsgerichtshof auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) feststellte.
Bei der Bewertung der "Meinungsmacht" seien Fehler gemacht worden, medienrechtlich sei die Übernahme jedenfalls nicht zu beanstanden gewesen, begründeten die Leipziger Richter ihr Urteil. Anders als seinerzeit von der KEK angenommen, habe nämlich nicht die Gefahr bestanden, dass der maßgebliche Schwellenwert von 25 Prozent beim Zuschaueranteil durch die Übernahme überschritten worden wäre. Für die ProSiebenSat1 Media AG hätte vielmehr ein Wert von rund 17 Prozent zugrunde gelegt werden müssen. Bei einer derart "deutlichen Unterschreitung" des Schwellenwertes hätte eine vorherrschende Meinungsmacht im Fernsehen auch unter Einbeziehung von Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten Märkten – wie dem Markt für Printmedien - grundsätzlich nicht mehr angenommen werden dürfen (Urt. v. 29.01.2014, Az. BVerwG 6 C 2.13).
"Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen. Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", sagte der Leiter für Gesellschafts- und Kartellrecht bei Axel Springer, Roland Pühler.
Weitere Folgen wird das Urteil ohnehin kaum haben, denn das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme ebenfalls untersagt. Auch dagegen war Springer vorgegangen, hatte vor dem Bundesgerichtshof 2010 aber verloren.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BVerwG zur gescheiterten Übernahme von ProSiebenSat1: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10825 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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