BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Klagen gegen umstrittene "Müggelsee-Route" erfolglos

18.12.2014

Erneute juristische Schlappe für Grundstückseigentümer und einen Umweltschutzverein in Berlin: Das BVerwG hat die Rechtmäßigkeit der umstrittenen "Müggelsee-Route" bestätigt. Dies entschied das Gericht am Donnerstag und bestätigte somit das vorausgegangene Urteil des OVG Berlin-Brandenburg.

Weder habe bei der Festlegung der Flugroute die Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen noch verstoße die Strecke gegen Naturschutzrecht, heißt es im Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Den Anwohnern des Großen Müggelsees sei der Fluglärm zuzumuten, weil von einer Alternativroute über Erkner mehr Menschen von noch stärkerem Lärm betroffen wären (Urt. v. 18.12.2014, Az. 4 C 35.13).

Allerdings müsse das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Entwicklung beobachten. "Flugrouten sind nicht nur flüchtig, sondern auch anpassungsfähig", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel.

Die Müggelsee-Flugroute führt von der Nordbahn des Airports in Richtung Osten über den Großen Müggelsee. Die Flugzeuge werden dabei auch besonders geschützte Naturgebiete überfliegen. Bei einer Flughöhe von 600 Metern sei nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Mit dem Urteil erlitten die Anwohner aus dem Südosten der Hauptstadt wie schon vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine weitere juristische Niederlage. Mehr Erfolg hatte hingegen die Klage gegen eine andere Flugroute des Berliner Flughafens: Das OVG kippte im Januar 2013 die Wannsee-Route.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14155 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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