Die obersten Verwaltungsrichter haben den Meisterzwang im Handwerk bestätigt. Sie wiesen am Mittwoch die Klagen einer Friseurin und eines Dachdeckers ab, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten.
Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als "Altgeselle" notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Die Kläger würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Sie würden auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt (Urt. v. 31.08.2011, Az. 8 C 8.10 und 8 C 9.10).
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4176 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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