Der Streit um die Kita-Kosten für eine Zweijährige geht in die nächste Runde. Die Stadt Mainz will sich vor dem BVerwG dagegen wehren, dass sie für die private Betreuung des Kindes zur Kasse gebeten werden soll.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hatte Ende Oktober entschieden, dass die Kommune die Kosten für eine private Krippe tragen muss, wenn sie einem zweijährigen Kind keinen Kita-Platz anbieten kann (Urt. v. 25.10.2012, Az. 7 A 10671/12).
Eine Mainzer Familie hatte ihre zweijährige Tochter ein halbes Jahr lang in einer Elterninitiative untergebracht, da es in keiner städtischen Einrichtung einen freien Platz gab. Dem Urteil zufolge muss die Stadt der Mutter 2.200 Euro erstatten. In Rheinland-Pfalz haben Kinder ab zwei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür müsse das Jugendamt sorgen, erklärten die Koblenzer Richter und verwiesen auf das Kindertagesstättengesetz.
Die Stadt Mainz erhofft sich mit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) rechtliche Klarheit über mögliche Ansprüche auf Kostenerstattung. Das sehe auch der Städtetag Rheinland-Pfalz so, der die Landeshauptstadt in ihrem Vorgehen unterstütze, hieß es. Spätestens wenn ab August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von ein bis drei Jahren gelte, ständen bundesweit Kommunen vor denselben Rechtsfragen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BVerwG muss entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7605 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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